“DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION [...] HAT FOLGENDEN RAHMENBESCHLUSS ERLASSEN: [...]
Artikel 18
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder
Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs
von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten,
anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden,
dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die
Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die
Entscheidung anfechten können. ”
Das hab ich soeben gefunden. Es sieht also so auf, als wenn auch Internetsperren europaweit geplant sind. Das ganze stammt aus einer Unterrichtung des Bundesrates vom 01.04.2009. In dem Dokument stehen noch viele weitere Maßnahmen die getroffen werden sollen, um Kinderpornographie zu bekämpfen. Warum muss unsere Bundesregierung ausgerechnet mit dem unwirksamsten Mittel anfangen??