DNS Sperren sinnlos – Gerichtlich bestätigt

heise berichtet: Das LG Hamburg hat in einem Urteil vom 12.11.2008 entschieden, dass die Einrichtung einer DNS Sperre durch einen Provider nicht zumutbar wäre, da diese Sperre keine wirkliche Sperrung darstellt und in wenigen Sekunden umgangen werden kann. Damals hatte die Filmindustrie geklagt und wollte unbedingt eine DNS Sperre für eine, im Ausland, gehostete Seite, die Filme als Stream anbot. Da diese Sperre jedoch viel zu einfach umgangen werden konnte, beschloss das Gericht, dass die Sperre für den Provider unzumutbar sei.

Schauen wir mal, wie Zensursula darauf reagiert.

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