Das war sie – die erste Lesung (UPDATE)

Das war sie also – die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Kinderpornographie mit Hilfe von Internetsperren. Irgendwie war ich nicht sehr überrascht, dass doch nur Phrasen gedroschen wurden. Frau von der Leyen war nicht anwesend, aber keine Ahnung, vielleicht gehört das ja zum guten Stil bei der ersten Lesen eines Gesetzes nicht dabei sein – vielleicht weiß da jemand von euch mehr. Insgesamt fand ich es sowieso sehr leer im Plenarsaal.

Aber nagut, ich fand die Diskussion nicht sehr überragend, jeder hat seine Argumente vorgetragen, alles Dinge die wir schon vorher gehört haben. Die einen reden von Zensur, die anderen sagen, dass es keine Zensur gibt, man solle den Entwurf richtig lesen. Interessant fand ich die Aussage vom Sprecher der Linken(? – muss mir die Diskussion nochma anschaun, sobald sie online verfügbar ist, werd ich den Link veröffentlichen – eine nicht vollständige erste Mitschrift hier), der in die Runde fragte, seit wann das BKA für die genaue Planung des Gesetzes zuständig sei und nicht die Politiker im Bundestag. Und warum es keinen richterlichen Schluss benötigt um eine Seite auf die Liste zu stellen.

Die Abgeordnete der CDU betonte noch einmal sehr stark, dass im Entwurf eindeutig stehe, dass nur Seiten mit kinderpornographischem Inhalt auf die Liste kommen – bei den Onlinedurchsuchungen war es am Anfang auch alles sehr eng gesteckt, war die Antwort aus der Opposition…

Bleibt abzuwarten, wie es jetzt in den parlamentarischen Gremien weitergeht und wie dann die zweite Lesung wird. ich bin gespannt und hoffe auf jedenfall, dass diese erst ist, wenn ich mit meinen Abgeordneten gesprochen habe.

UPDATE: Auf Youtube findet ihr die einzelnen Reden zum Anhören, für alle, die es verpasst haben

1 Response to “Das war sie – die erste Lesung (UPDATE)”


  1. 1 Ben Erman

    Naja, das war ja noch öffentlich. Aber das BKA will sich wohl nicht so in der Karten blicken lassen und verweigert den Einblick in den Text der Verträge: http://ypsilonminus.wordpress.com/2009/05/10/bka-verweigert-akteneinsicht-nach-informationsfreiheitsgesetz/
    Konkret bedeutet die Antwort wohl auch, daß auch die Maßnahmen, die das Gesetz anordnet nicht einsehbar sein werden. Wie man das dann hinbekommen will…

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